Leitungsbau/Leitungs- und Wegerechte
Die Anforderungen an die Versorgungsnetze, insbesondere an die der Elektrizitätsversorgung, steigen stetig an. Der Ausstieg aus der Atomenergie, der Zubau an Anlagen zur Erzeugung aus erneuerbaren Energien onshore und offshore und die damit verbundene Verlagerung von Erzeugungsschwerpunkten machen einen umfangreichen Ausbau der Übertragungs- und Verteilernetze erforderlich. Die bisherige Infrastruktur stößt vielerorts an die Grenzen der Belastbarkeit. Wir begleiten Sie nicht nur in den jeweiligen Planfeststellungsverfahren, sondern auch bei den gegebenenfalls erforderlich werdenden Enteignungen und (vorzeitigen) Besitzeinweisungen gegenüber den Betroffenen und den zuständigen Behörden.
Netzbetreiber sind für den Bau und Betrieb ihrer Leitungen zudem zwingend darauf angewiesen, nicht in ihrem Eigentum stehende öffentliche oder private Grundstücke in Anspruch zu nehmen. Diese Nutzungsrechte sind – sofern nicht gesetzlich geregelt – durch vertragliche Regelungen in Form von Gestattungsverträgen zu sichern oder mit einer grundbuchrechtlichen Absicherung durch Eintragung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten gegen Entschädigungszahlung zu gewährleisten. Wir beraten Betreiber und Eigentümer von Versorgungs- und Entsorgungsnetzen zum Leitungs- und Wegerecht.
Insbesondere Freileitungen bzw. deren Trassen bedürfen der konstanten Pflege, was ebenfalls Belastungen für die Eigentümer von Grundstücken mit sich bringt. Hier ist in jedem Einzelfall besondere Sensibilität im Umgang mit den Betroffenen gefragt. Da die Begleitung bei der Abwicklung von Trassenpflegemaßnahmen und die Durchsetzung der damit verbundenen Betretungsrechte zu unserem täglichen Geschäft gehört, verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen, von denen Sie profitieren sollten.