Digitalisierung und Messstellenbetrieb
Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende soll den Weg zum Smart-Grid und damit zu insgesamt umweltfreundlicheren und günstigeren Energielösungen ebnen. Insbesondere soll die Erzeugung dezentraler und flexibler sowie stärker über erneuerbare Energien erfolgen. Einen wesentlichen Baustein zur Erreichung der angestrebten Ziele stellt dabei das neue Zähl- und Messwesen in seiner Ausprägung als Messstellenbetriebsgesetz dar. Der Messstellenbetrieb erfolgt nicht mehr automatisch durch den Netzbetreiber, sondern durch den (grundzuständigen) Messstellenbetreiber.
Die Einführung intelligenter Messsysteme, die fortan von einem Smart-Meter-Gateway-Administrator verwaltet werden, bringt es mit sich, dass deutlich mehr personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Daher ist ein äußert sensibler Umgang mit diesen Daten vorderste Pflicht einer jeden datenverarbeitenden Stelle.
Der Umfang der den Messstellenbetrieb betreffenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist mit der Fortschreibung der Digitalisierung noch einmal erheblich angestiegen. Wir helfen Ihnen, sich in dem Dickicht der Regelungen einschließlich der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zurecht zu finden.