Kartellrecht
Auch wenn das veränderte Marktumfeld im klassischen Strom- und Gasvertrieb zu anderen Marktabgrenzungen und damit verbunden zu einem Rückgang der Zahl der marktbeherrschenden Unternehmen geführt hat, darf die Bedeutung des Kartellrechts für die Energiewirtschaft und die angrenzende Branchen wie die der Wärme- und Wasserlieferungen nicht unterschätzt werden. Materiell-rechtlich hat der Gesetzgeber die Sonderregelung für die Energiewirtschaft erst unlängst bis Ende 2022 verlängert; darüber hinaus wurde die EU-Kartellschadensersatz-Richtlinie in das nationale Recht implementiert mit dem erklärten Ziel, die Durchsetzung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche bei Kartellverstößen zu erleichtern.
Wir beraten bei Fragen zum deutschen oder europäischen Kartellrecht. So können beim Abschluss „horizontaler“ Vereinbarungen mit Wettbewerbern, bei „vertikalen“ Vereinbarungen mit Energielieferanten oder Abnehmern sowie bei Zusammenschlüssen wie etwa der Gründung von gemeinschaftlichen Vertriebsgesellschaften Fragen des Kartellrechts von Relevanz sein.
Wir verfügen über Erfahrung bei der rechtlichen Prüfung und Ausgestaltung von Verträgen zu Forschungs- und Entwicklungskooperationen (MoU, Kooperationsverträge), bei denen wettbewerbsrechtliche Themen relevant sein können.